Froschschenkel, eine kulinarische Abscheulichkeit! Drucken E-Mail

Dr. Bruno Kolb, AG Bodensee

In letzter Zeit wurden wieder vermehrt Froschschenkel als traditionelle Fasten­speise besonders am Aschermittwoch angeboten und verzehrt. Da die einheimischen Frösche hier, aber auch in Frankreich unter Artenschutz stehen, kommen diese kulinarischen Abscheu­lichkeiten tiefgefroren hauptsächlich aus Indien, Bangladesch und Indonesien. Bei den angeblichen Zuchten in Frankreich handelt es sich meist nur um Umetikettierungen, da alle bisherigen Zuchtversuche fehlgeschlagen waren. Dem Ministère de l'Agriculture et de la Pêche (Land- und Fischerei­ministerium) sind auch keine registrierten Zuchtbetriebe in Frankreich be­kannt. Teilweise werden auch lebende Tiere aus Ländern wie die Türkei, Albanien usw. unter grausamen Trans­portbedingungen (Mindestvorschrift: in zweilagigen Packungen) nach Frankreich eingeführt und dort getötet.

Diesen Feinschmeckern ist wohl nicht bewusst, was sie da zusammen mit den dünnen Froschschenkeln noch alles zu sich nehmen. Die Tiere werden in den asiatischen Ländern in Reisfeldern aufgesammelt, ihre Beine abgerissen oder abgeschnitten und der zuckende Rest weggeworfen. Dabei sind die Frösche dort die wichtigsten Vertilger von Schadinsekten. Da auf diese Weise ca. 200 Millionen Tiere vernichtet werden und die Population von Ausrottung bedroht ist, muss ver­stärkt mit der Chemiekeule nachgeholfen werden. Die Froschschenkel sind daher hoch mit Pestiziden wie Aldrin belastet, aber auch das bei uns verbotene DDT wird dort noch häufig verwendet. Aber nicht nur das: Da in diesen Ländern keine geregelte Ent­sorgung der Abwässer stattfindet, wer­den diese als willkommene Düngung in die Reisfelder geleitet und - wen wundert's, dass die Froschschenkel mit Salmonellen- und Fäkalienkeimen verseucht sind. Um sie überhaupt keim­frei und genießbar zu machen, müssen sie stark mit ionisierenden Strahlen be­handelt werden, was nur mit einer Aus­nahmegenehmigung erfolgt. Die Bestrahlung ist erforderlich, da eine che­mische Konservierung verboten ist. Eine Haltbarmachung durch Erhitzen scheidet aus, da das zarte Fleisch dadurch zäh wird. Übrigens muss laut § 54 LFGB diese Strahlenbelastung dann auch auf der Speisekarte durch Hinweise wie „bestrahlt" oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekenn­zeichnet werden.

Eine erfolgreiche Aktion gegen Froschschenkel wurde von der TiK-Tierrechtsiniative Köln durchgeführt, wonach die Lebensmittelkette Delhaize Deutschland dieses Produkt nicht mehr anbietet. Froschschenkel? - Na dann guten Appetit!

Aus: Tierschutz aktuell 1/2009