| Froschschenkel, eine kulinarische Abscheulichkeit! |
|
|
|
Dr. Bruno Kolb, AG Bodensee In letzter Zeit wurden wieder vermehrt Froschschenkel als traditionelle Fastenspeise besonders am Aschermittwoch angeboten und verzehrt. Da die einheimischen Frösche hier, aber auch in Frankreich unter Artenschutz stehen, kommen diese kulinarischen Abscheulichkeiten tiefgefroren hauptsächlich aus Indien, Bangladesch und Indonesien. Bei den angeblichen Zuchten in Frankreich handelt es sich meist nur um Umetikettierungen, da alle bisherigen Zuchtversuche fehlgeschlagen waren. Dem Ministère de l'Agriculture et de la Pêche (Land- und Fischereiministerium) sind auch keine registrierten Zuchtbetriebe in Frankreich bekannt. Teilweise werden auch lebende Tiere aus Ländern wie die Türkei, Albanien usw. unter grausamen Transportbedingungen (Mindestvorschrift: in zweilagigen Packungen) nach Frankreich eingeführt und dort getötet. Diesen Feinschmeckern ist wohl nicht bewusst, was sie da zusammen mit den dünnen Froschschenkeln noch alles zu sich nehmen. Die Tiere werden in den asiatischen Ländern in Reisfeldern aufgesammelt, ihre Beine abgerissen oder abgeschnitten und der zuckende Rest weggeworfen. Dabei sind die Frösche dort die wichtigsten Vertilger von Schadinsekten. Da auf diese Weise ca. 200 Millionen Tiere vernichtet werden und die Population von Ausrottung bedroht ist, muss verstärkt mit der Chemiekeule nachgeholfen werden. Die Froschschenkel sind daher hoch mit Pestiziden wie Aldrin belastet, aber auch das bei uns verbotene DDT wird dort noch häufig verwendet. Aber nicht nur das: Da in diesen Ländern keine geregelte Entsorgung der Abwässer stattfindet, werden diese als willkommene Düngung in die Reisfelder geleitet und - wen wundert's, dass die Froschschenkel mit Salmonellen- und Fäkalienkeimen verseucht sind. Um sie überhaupt keimfrei und genießbar zu machen, müssen sie stark mit ionisierenden Strahlen behandelt werden, was nur mit einer Ausnahmegenehmigung erfolgt. Die Bestrahlung ist erforderlich, da eine chemische Konservierung verboten ist. Eine Haltbarmachung durch Erhitzen scheidet aus, da das zarte Fleisch dadurch zäh wird. Übrigens muss laut § 54 LFGB diese Strahlenbelastung dann auch auf der Speisekarte durch Hinweise wie „bestrahlt" oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden. Eine erfolgreiche Aktion gegen Froschschenkel wurde von der TiK-Tierrechtsiniative Köln durchgeführt, wonach die Lebensmittelkette Delhaize Deutschland dieses Produkt nicht mehr anbietet. Froschschenkel? - Na dann guten Appetit! Aus: Tierschutz aktuell 1/2009 |

