| Novellierung der EU-Tiertransport-Verordnung und Export von „Zucht“- und „Schlacht“rindern nach Libyen |
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Ingeborg Livaditis, Vorsitzende Obwohl am 05.01.2007 eine neue EG-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (EG) Nr. 1/2005 in Kraft getreten ist, reißt die Kritik vor allem an Langzeittransporten nicht ab. Mit dieser Verordnung soll auf europäischer Ebene geregelt werden, dass den Bedürfnissen der Tiere während des Transports in angemessener Weise Rechnung getragen wird und ihnen keine Verletzungen und unnötige Leiden zugefügt werden. Dabei sind sogar Details festgeschrieben hinsichtlich der Ausstattung der Fahrzeuge, des Umgangs mit den Tieren, bis hin zur Ausbildung der Fahrer und Betreuer. Die Fahrtzeiten und Pausen sind je nach Tierart vorgeschrieben. Mit der Verordnung wurde die Verantwortung auf sämtliche beteiligte Personen ausgedehnt: vom Transportunternehmer, den Fahrern bis zu den Tierhaltern an Sammelstellen, auf Märkten und Schlachthöfen. Erforderlich ist ein Satellitennavigationssystem, damit der Standort des Fahrzeugs jederzeit festgestellt werden kann. Bei Langstreckentransporten durch mehrere Staaten müssen die Transportunternehmer ein Fahrtenbuch mit zahlreichen Angaben zum Transport besitzen. Der bürokratische Aufwand hat sich zwar enorm erhöht - die Gesetze der EU Ratsbestimmungen werden jedoch vor allem im Ausland regelmäßig missachtet und von den zuständigen Behörden kaum durchgesetzt, wirksame Kontrollen fehlen. Für die Tierschutzorganisation Animals' Angels, die Tiertransporte im In- und Ausland beobachtet und begleitet, sind gravierende Beanstandungen an der Tagesordnung. Ihre Kontrollen belegen, dass die Transportverordnung von Fahrern regelmäßig umgangen und Ruhezeiten beispielsweise nur in seltenen Fällen eingehalten werden. Nach einer aktuellen Studie des Regierungspräsidiums Gießen mussten 55 von 70 der von ihren Beamten angehaltenen Tiertransporte beanstandet werden. Sie waren vor allem überladen; bei dreizehn doppelstöckigen Transportern wurde der geringe bis fehlende Abstand zur nächsten Etage kritisiert; viele Tiere scheuerten mit dem Rücken am oberen Deck und zogen sich dadurch erhebliche Verletzungen zu. Am Zielort, meist dem Schlachthof, wurden 947 Kontrollen durchgeführt, wobei 218 Beanstandungen den schlechten Zustand der Tiere sowie fehlende bzw. fehlerhafte Transportpapiere betrafen. Missstände bei Tiertransporten sind weltweit festzustellen. Millionen Schweine, Rinder, Hühner und andere „Schlacht"tiere leiden Tage oder sogar Wochen auf ihrem Weg in den Tod, der vor allem bei Schafen sogar von Australien bis in den Nahen Osten gehen kann. Beim Verladen werden die Tiere mit Schlägen, Tritten oder Elektroschocks misshandelt. Ihr Weg zum Schlachthaus findet oft unter elenden Bedingungen statt: zusammengepfercht in LKWs und Schiffscontainern, teils bei extremen Temperaturen, angekettet, durstig und hungrig, verletzt oder sogar auf dem Transport sterbend. Diese unsäglichen Zustände wurden von verschiedenen Tierschutzorganisationen mit Fotos und Videos dokumentiert.
Dabei ist diese Quälerei unnötig. Tiere können vor Ort geschlachtet und als Frischfleisch oder tiefgekühlt geliefert werden.
Glücklicherweise nehmen Lebendtransporte wenigstens allmählich ab und - nicht zuletzt durch die Proteste der Tierschützer - der Ex- und Import von frischen oder tiefgekühlten Fleischwaren zu. Dennoch bestehen viele Länder auf Schlachtung im eigenen Land. Denn wenn diese, z.B. von Pferden in Italien erfolgt, dann darf das Fleisch als einheimische Ware angeboten werden. Zum Teil geht es auch um die Auslastung von Schlachthöfen, die in früheren Jahren von der EU subventioniert worden waren. Auf Grund der anhaltenden Kritik plant die EU-Kommission derzeit eine Überarbeitung der Tiertransport-Verordnung. Die Welttierschutzgesellschaft World Society for the Protection of Animals, WSPA, überreichte im Februar dieses Jahres der für Tierschutz zuständigen EU-Kommissarin Androulla Vassiliou in Brüssel mehr als 150.000 Unterschriften gegen die Langzeittiertransporte aus der Kampagne Handle with Care Coalition (Koalition Behandelt Tiere fürsorglich), die auch wir unterzeichnet haben. Auch Sie können diese Proteste noch unterstützen! Aktion: Bitte schreiben Sie an den Präsidenten der Europäischen Kommission und an EU-Kommissarin Vassiliou. Musterbrief: (Gern können Sie auch eigene Texte verwenden.) Langzeittiertransporte
Sehr geehrter Herr Präsident Barroso (bzw.) Sehr geehrte Frau EU-Kommissarin Vassiliou,
ich bin entsetzt darüber, dass es noch immer erlaubt ist, Tiere quer durch Europa zu transportieren. Die Medien berichten immer wieder von entsetzlichen Zuständen. Zwar beinhalten die EU-Ratsbestimmungen zum Schutz der Tiere beim Transport (EG) Nr. 1/2005 eine Reihe wichtiger Verordnungen. Deren Durchsetzung unterliegt jedoch in einzelnen Mitgliedsstaaten großen Schwankungen oder sie werden wegen mangelnder Kontrollen nicht eingehalten. Nur eine absolute zeitliche Begrenzung der Transportzeiten auf höchstens acht Stunden, besser noch bis zum nächstgelegenen Schlachthof, kann dieses Tierelend verhindern. Ich bitte Sie, bei der anstehenden Novellierung darauf einzuwirken, dass diese Höchstdauer festgelegt und die Ausfuhr von „Schlacht"tieren in Drittländer untersagt wird. Statt der Lebendtransporte soll die Lieferung von Frisch- und Kühlfleisch erfolgen. Außerdem muss verstärkt gegen diejenigen EU-Mitgliedsstaaten vorgegangen werden, die die Ratsbestimmungen Nr. 1/2005 nicht befolgen. Helfen Sie mit, Tierelend bei Transporten zu vermeiden!
Mit freundlichen Grüßen Die Ratspräsidentschaft der EU liegt derzeit in Schweden. Deshalb empfehlen wir folgenden zusätzlichen Brief. Aktion: Schreiben Sie bitte an Schwedens Ministerpräsidenten Reinfeldt und Landwirtschaftsminister Erlandsson. Musterbrief: Transport of farm animals
Dear Prime Minister, (bzw.) Dear Minister,
each year around six million farm animals are transportet large distances across Europe. Many of these journeys take over 30 hours; the worst over 70 hours. Animals are often transported in overcrowded vehicles and suffer from a lack of water and poor ventilation. The suffering in long journeys can only be prevented by substantially reducing transport times. Therefore a limit of maximum eight hours is necessary. Moreover there must be an efficient control of the transports. When it comes to a revision of the journey times, please stand up for effective regulations respective animal welfare.
Yours sincerely, Übersetzung: Transport von "Nutz"tieren
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, (bzw.) Sehr geehrter Herr Minister,
jedes Jahr werden rund sechs Millionen „Nutz"tiere über ungeheure Entfernungen quer durch Europa transportiert. Viele dieser Fahrten dauern über 30 Stunden, die längsten über 70 Stunden. Die Tiere werden oftmals in überfüllten Wagen ohne Wasser und bei mangelhafter Ventilation transportiert. Die Leiden bei diesen Langzeitdistanzen können nur durch eine wesentliche Reduzierung der Transportzeit verhindert werden. Deshalb ist eine generelle Begrenzung auf acht Stunden erforderlich. Darüber hinaus muss eine effektive Kontrolle der Transporte erfolgen. Falls es zu einer Überarbeitung der Fahrtzeiten kommt, bitte ich Sie für Regelungen im Sinne des Tierschutzes einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen Leider erfolgen Tiertransporte nicht nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. In den Beschlüssen der EU-Kommission im Rahmen der Common Animal Health Strategy 2007 - 2013, der Allgemeinen Tiergesundheitsstrategie, wird dazu aufgerufen, „Tiere da aufzuziehen, wo sie geboren wurden, und da zu schlachten, wo sie aufgezogen wurden." Im krassen Gegensatz dazu gibt es immer noch überlange Transporte von „Schlacht"tieren, beispielsweise von Schweinen, zu Schlachtbetrieben in Russland. Völlig zuwider läuft auch ein neues Handelsabkommen der Bundesrepublik mit Libyen. Tierschutzprobleme sind vorprogrammiert. Denn jenseits der EU-Grenzen fehlen jegliche Kontrollen über Versorgungsintervalle und Pausenzeiten. Schon die hohen Temperaturen in Südeuropa belasten die transportierten Tiere erheblich, erst recht die im Vergleich zu Mitteleuropa extremen Wetterbedingungen in Libyen. Gegen das Abkommen protestierten wir mit dem nachstehenden Schreiben vom 14.09.2009 an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Export von „Zucht"- und „Schlacht"rindern nach Libyen Novellierung der EU-Tiertransport-Verordnung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
wie wir erfahren haben, wurden zwischen Deutschland und Libyen Vereinbarungen über die Ausfuhr deutscher „Zucht"- und „Schlacht"rinder getroffen, wobei der Handel mit lebenden Tieren noch ausgeweitet werden soll. Das bedeutet, dass die Tiere in diesem islamischen Land früher oder später geschächtet werden. Während nach dem deutschen Tierschutzgesetz das Schächten nur einem eng begrenzten Personenkreis in Ausnahmefällen erlaubt ist, ist das Schächten dort unbegrenzt möglich und an der Tagesordnung. Abgesehen von diesem qualvollen Tod, ist der Transport über tausende von Kilometern per LKW und Schiff für die Tiere eine entsetzliche Qual, etliche Tiere überstehen diese Tortur nicht einmal. Diese Tierschutzprobleme sind seit langem u. a. durch Fernsehbeiträge dokumentiert und dadurch einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Selbst in islamischen Ländern wird der Tierschutz zunehmend thematisiert. Am 30.10.2008 fand in Kairo eine Konferenz über Tiertransporte und Schlachtungen statt. Zu den Referenten zählten drei Scheichs aus der renommierten Al-Ahzar Universität, der jordanische Minister für religiöse Angelegenheiten und Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Alia Al-Hussein von Jordanien. Diese forderte die arabischen Länder auf, Gesetze einzuführen, die mit islamischen Werten vereinbar sind: „Der Islam erkennt Tiere als fühlende Lebewesen an und verurteilt Grausamkeiten bei der Schlachtung." In einem islamischen Rechtsgutachten von Dr. Mohammed Syed Tantawi von der Grand Sheik Al-Ahzar Universität betont auch dieser die Grausamkeiten von Ferntransporten und schlechten Praktiken bei der Schlachtung, die den Lehren des Korans widersprechen würden. Wenn also bereits islamische Länder, in denen der Tierschutz bis vor kurzem noch keine Rolle spielte, auf die Grausamkeit von Tiertransporten und Schlachtungen hinweisen, müsste es doch für die Bundesrepublik unmöglich sein, eine Vereinbarung zum Export von lebenden „Schlacht"tieren nach Libyen zu treffen. Zudem fordert die Bundesregierung in der EU seit Jahren einen Stopp für Langzeittransporte von Tieren und eine Begrenzung auf acht Stunden. Das ist mit den jetzigen Übereinkommen mit Libyen nicht vereinbar. Wir bitten Sie deshalb, den Handel mit lebenden Tieren, vor allem in Drittländer, nicht zu genehmigen. Stattdessen könnte gefrorenes Fleisch geliefert werden, wie dies bereits in vielen Ländern aus dieser Region der Fall ist. So bevorzugt die ägyptische Armee die Lieferung von gefrorenem Fleisch, nicht zuletzt wegen seines unkomplizierten Transportes. Ein Import von lebenden Tieren birgt zudem die Gefahr der Einfuhr und Verbreitung von Tierkrankheiten.
Bei der anstehenden Novellierung der Tiertransport-Verordnung (EG) 1/2005 bitten wir Sie eindringlich, sich für eine absolute zeitliche Begrenzung der Tiertransporte einzusetzen. Diese sollte für „Schlacht"tiere maximal vier Stunden und für „Nutz-„ und „Zucht"tiere acht Stunden betragen.
Mit freundlichen Grüßen Aus: Tierschutz aktuell 3/2009 |

