| Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie |
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Dipl.-Biol. Silke Bitz, Stellv. Vorsitzende Am 9. Januar 2012 hatte die Bundesregierung Entwürfe für ein neues Tierschutzgesetz und eine sogenannte Tierschutz-Versuchstierverordnung vorgelegt. Diese dienen der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie, wozu die Mitgliedsaaten bis November 2012 verpflichtet sind. Die EU-Richtlinie war im November 2010 in Kraft getreten und löst die veraltete Richtlinie von 1986 ab. Das Bündnis der im Landesbeirat für Tierschutz des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum vertretenen großen Tierschutz- und tierschutzorientierten Organisationen – darunter auch unser Verein – wandte sich mit einer ausführlichen Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium, mit der Bitte, sich auf Bundesebene für einige Verbesserungsvorschläge einzusetzen. In der Stellungnahme wies das Bündnis darauf hin, dass die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe teilweise nicht den Vorgaben der EU entsprechen. Auch ist vorgesehen, in manchen Bereichen die bereits bestehenden Tierschutzstandards in Deutschland zu unterschreiten, obwohl die EU ausdrücklich deren Beibehaltung erlaubt. Zwar ist schon die EU-Richtlinie im Verlauf des politischen Abstimmungsprozesses zunehmend verwässert worden, so dass das Ergebnis hinsichtlich wirksamer Verbesserungen für die Tiere sehr ernüchternd ist. Immerhin räumt die Richtlinie den Mitgliedstaaten an einigen Stellen jedoch Spielraum ein, der zu Gunsten des Tierschutzes genutzt werden kann. Dies wäre in Deutschland, angesichts der Staatszielbestimmung Tierschutz, nahe liegend. Doch die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe sehen anderes vor. So können die Mitgliedstaaten nach Vorgabe der EU Versuche an Menschenaffen verbieten, ebenso solche Tierversuche, die eine bestimmte Leidensgrenze überschreiten. Was Versuche an nicht-menschlichen Primaten betrifft, wäre eine Einschränkung der Versuchszwecke möglich. Die Bundesregierung hat ihre Entwürfe jedoch so ausgestaltet, dass der Forschungsfreiheit in diesen Bereichen keine Grenzen gesetzt sind. Auch der ethische Aspekt ist in den Entwürfen unzureichend berücksichtigt. Während nach der Vorstellung der EU nicht nur Schmerzen, Leiden und Schäden, sondern nunmehr auch die Ängste der Tiere für die ethische Bewertung eine Rolle spielen, fehlt dies in den deutschen Entwürfen gänzlich. Zu kritisieren ist auch, dass im Tierschutzgesetz, das in der alten Fassung schon nicht in der Lage war, eine wirksame Einschränkung von Tierversuchen zu bieten, nun sogar eine Ausweitung der Zwecke, zu denen Tierversuche erlaubt sind, vorgesehen ist. Damit würde die Bundesregegierung bestehende Tierschutz-Regelungen unterlaufen und die Tierversuchspraxis stärken. Insgesamt sind die Entwürfe aus Tierschutzsicht als unzureichend zu bewerten. Daher muss mit Nachdruck darauf hingewirkt werden, dass die vorgesehenen Verschlechterungen nicht umgesetzt werden. Hintergrundinformation: |

