Meerestiere
Handelsverbot für Robbenprodukte endgültig in Kraft Drucken E-Mail

Ingeborg Livaditis, Vorsitzende

Gegen das EU-Handelsverbot für Rob­benprodukte, das am 20.08.2010 in Kraft treten sollte, hatten kanadi­sche und norwegische Gruppen von Robbenjägern und -Fellhändlern vor dem Europäischen Gerichtshof Ein­spruch erhoben. Kanadas Ministerprä­sident Stephen Harper hatte das be­schlossene Handelsverbot scharf kriti­siert. Dabei waren von der EU drei Ausnahmeregelungen vereinbart wor­den: wenn die Waren aus der Jagd der  einheimischen Bevölkerung in der Arktis, den Inuits, stammen, in Einzel­fällen für persönlichen Gebrauch im­portiert werden oder wenn es sich um „Nebenprodukte streng regulierter Jagd nach Maßgabe der nachhaltigen Mee­res­ressourcen handelt." Es werden also noch genügend Schlupflöcher gebo­ten.

Am 27.10.2010 hob der Europäi­sche Gerichtshof die Aussetzung des Handelsverbots auf. Das Verbot ist nun endgültig in Kraft.

Aus: Tierschutz aktuell 4/2010

 
EU-Kommission plant Handelsverbot für Robbenprodukte Drucken E-Mail

Ingeborg Livaditis, Vorsitzende

Die zahlreichen Protestbriefe an die EU-Kommission, das Vorlegen von Dokumentationen und Studien unabhängiger Beobachter scheinen end­lich zum Erfolg zu führen. Das Mär­chen von der „humanen" Robbentötung, das Kanadas Minister Hearn vom Ministerium für Fischerei und Meere (DFO) verbreitete, glaubt an­gesichts der erdrückenden Beweise niemand mehr.

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Fischen tut weh! - Aktion „Meerjungfrau“ am 21.05.08 in Mannheim Drucken E-Mail

Dagmar Oest, Vorstandsmitglied

Anlässlich der Welt-Vegetarier-Woche fand am Grupello-Brunnen in Mannheim die Aktion „Meerjungfrau" statt, um auf das Leiden der Fische hinzuweisen. Veranstaltet wurde die Aktion, an der ich teilnahm, von der Tierschutzorganisation PeTA.

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Gesetzesinitiative zur Schlachtverordnung von Krustentieren Drucken E-Mail

Ingeborg Livaditis 

Die Tierrechtsorganisation PeTA führt derzeit diese weltweite Kampagne durch, die wir unterstützen.

Hummer und andere Krustentiere werden zum Verzehr lebendig in kochendes Wasser geworfen - das ist eine unglaubliche Tierquälerei, die jedoch völlig legal ist! Denn das Tierschutzgesetz greift in diesem Fall nicht; es betrifft keine wirbellosen Tiere. Die derzeit gültige Verordnung über das Schlachten von Hummern, Krebsen und Garnelen stammt aus dem Jahr 1936, als über die Leidensfähigkeit der Krustentiere noch wenig bekannt war. Zwischenzeitlich haben sich Meeresbiologen mit der Lebensweise dieser Tiere befasst und Erstaunliches festgestellt.

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Krebstiere — missachtete Geschöpfe Drucken E-Mail

Dr. med. vet. Corina Gericke

Sie hatte ihr ganzes Leben in einer stinkenden Brühe verbracht. Ihre Augen brannten ständig von den Ausscheidungen und den Chemikalien im Wasser. In der Enge des Netzkäfigs und im Gewirr ihrer Artgenossen hatte sie ihr ganzes Leben nicht eine Minute der Ruhe gehabt. Nun wird sie aus ihrem Lebenselement gezogen. Verzweifelt versucht sie sich gegen den auf ihr lastenden Druck von Hunderttausenden ihrer Artgenossen zu wehren. Sie bekommt keine Luft mehr. Langsam erstickend weicht das Leben aus ihrem kleinen Körper. Sie hat keine traurig blickenden Augen, kein streichelzartes Fell und keine Lobby. Wen interessiert das Schicksal einer Garnele?

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