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Verfassungsgericht in Polen verbietet Schächten |
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Das polnische Verfassungsgericht hat die Schlachtung von Tieren nach jüdischen und muslimischen Riten, das sogenannte Schächten, verboten. Medienberichten vom Mittwoch den 28.11.2012 zufolge, urteilte das Gericht am Dienstag, die Tötung ohne Betäubung sei Tierquälerei und verletze die Verfassung. Zwar tritt am 1. Januar 2013 eine EU-Regelung in Kraft, die das Schlachten von Tieren nach jüdischem und muslimischen Religionsvorschriften erlaubt, doch ist es jedem EU-Mitgliedsstaat vorbehalten, dieses EU-Recht zu übernehmen oder eine landeseigene Regelung einzuführen. Schweden ist gegenwärtig das einzige EU-Mitglied, das das Schächten ausdrücklich verbietet. Außerhalb der EU verbieten die Schweiz, Norwegen und Island das Schächten.
Beim Schächten werden Tiere mit einem einzigen Halsschnitt getötet. Man lässt sie dann ausbluten, da der Verzehr von Blut im Judentum und im Islam untersagt ist. Polen produziert koscheres und Halal-Fleisch nicht nur für die kleinen muslimischen und jüdischen Gemeinden im Land, sondern nach Pressemeldungen auch für den Export. |
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Informationen zum Schächten in Deutschland |
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Ingeborg Livaditis, Vorsitzende
Schächten, das betäubungslose Schlachten warmblütiger Tiere, ist in Deutschland gemäß Tierschutzgesetz § 4a grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen für die Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften, denen ihre Religion zwingend vorschreibt, dass nur Fleisch gegessen werden darf, wenn das Tier ohne Betäubung durch einen Kehlschnitt getötet wurde und vollständig ausgeblutet war.
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Tierschutzbestimmungen für Hummer geplant |
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Ingeborg Livaditis, Vorsitzende
Tierschutzbestimmungen für Hummer geplant
Wie unser Bundesverband in seinem Newsletter am 13.05.2011 mitteilte, beraten derzeit die Verbraucherbehörden der Bundesländer über eine Verschärfung der Tierschutzbestimmungen für Hummer, die lebend verkauft werden. Es bestünde Einigkeit, dass das Zusammenbinden der Scheren ein artgemäßes Verhalten unmöglich mache. Zudem sollen die Aquarien größer und mit Sichtschutzblechen ausgestattet werden. Leider wird der Lebendverkauf und der Konsum des Krustentieres nicht grundsätzlich hinterfragt oder gar über ein Verbot diskutiert, wie wir es mit unserem Antrag an die Landesregierung (s. Seite 25) fordern. Aber immerhin wäre das ein erster Schritt. Falls die Kommission die Umsetzung der Empfehlungen beschließt, könnten die strengeren Regeln bald verbindlich werden.
Aus: Tierschutz aktuell 2+3/2011 |
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Türkei: Schmerzlose Opferschlachtung |
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Ingeborg Livaditis, Vorsitzende
Bei Verhandlungen mit der EU stand anlässlich des bevorstehenden moslemischen Opferfestes unter anderem das Schächten, also das betäubungslose Schlachten, auf der Tagesordnung. Der türkische Minister für Landwirtschaft und Dorfangelegenheiten, Mehdi Eker, kündigte an, dass beginnend ab Dezember 2011 zur Vermeidung von Tierqualen Elektroschocks in den Schlachthöfen eingesetzt werden sollen. Das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten hatte in einer Erklärung bekannt gegeben, dass es „aus religiöser Sicht keine Bedenken gegen die Anwendung der Tiere als Opfergabe geben würde." Die Vorbereitungen der Verwaltungsvorschriften stehen derzeit an.
Aus: Tierschutz aktuell 4/2010 |
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Zum Islamischen Opferfest:Tierrechtler fordern Änderung des Schächt-Paragrafen |
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Ingeborg Livaditis, Vorsitzende
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. Pressemitteilung vom 26.11.2009
Zum Islamischen Opferfest:Tierrechtler fordern Änderung des Schächt-Paragrafen
Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes ab dem 27. November fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte die neue Bundesregierung auf, den Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz umgehend zu ändern und damit den Bundesratsbeschluss von 2007 umzusetzen. Dies sei jetzt zwingend vor Inkrafttreten der neuen EU-Schlachtverordnung erforderlich.
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