Tierschutz International
Endlich: Keine Tierversuche für Kosmetik Drucken E-Mail
31.01.2013: Pressemitteilung Menschen für Tierrechte -Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Gestern bestätigte EU-Kommissar Tonio Borg das endgültige Aus für Tierversuche in der Kosmetik. Die Bestimmungen der EU-Kosmetik-Richtlinie würden termingerecht im März in Kraft treten. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt sich erleichtert, dass nach nunmehr 30-jährigem Ringen das lang benötigte Vermarktungsverbot von tierexperimentell getesteter Kosmetik EU-weit endlich greift.

„Damit geht ein langes Kapitel unseres Kampfes erfolgreich zu Ende. Seit 1998 wurde das Verbot permanent verschoben. Das Verbot gibt wichtige Impulse für die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden. Das wird auch positiv auf die Prüfung von Chemikalien ausstrahlen", unterstreicht Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundeverbandes Menschen für Tierrechte.

Laut 7. Änderung der Kosmetik-Richtlinie tritt ab 11. März 2013 die letzte Stufe des Vermarktungsverbots für in Tierversuchen getestete Kosmetika und deren Inhaltsstoffe in Kraft - damit gibt es EU-weit keine an Tieren getestete Kosmetik mehr. Das Verbot betrifft auch den Import von Kosmetika, die außerhalb der EU im Tierversuch geprüft wurden. Vor gut zwei Jahren wurde bekannt, dass die EU-Kommission die Frist verlängern und als „Ausnahmen" deklarierte Tierversuche auch zukünftig zulassen wollte. Die Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE), der der Bundesverband angeschlossen ist, startete daraufhin die EU-weite Kampagne  „Nein zu Tierqual-Kosmetik". In Deutschland riefen die Mitgliedsorganisationen Bundesverband Menschen für Tierrechte, Ärzte gegen Tierversuche und Deutscher Tierschutzbund die Bürger zur Kampagnen-Beteiligung auf. So konnten im Herbst 2012 rund eine viertel Millionen Unterschriften zur Beibehaltung des Verbots an den Petitionsausschuss des EU-Parlaments übergeben werden. Der Bundesverband dankt allen, die sich beteiligt haben und unterstreicht, wie notwendig öffentliche Proteste sind.


 
Keine Jagd auf meinem Grundstück Drucken E-Mail

Wer Eigentümer von Waldgrundstücken ist, muss automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft werden, auch gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Ein Waldbesitzer, der Tier- und Naturfreund ist, konnte es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten. Nach erfolglosen Klagen vor deutschen Gerichten rief der Rechtsanwalt im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Hier errang er jetzt einen Sieg! Der Europäische Gerichtshof verkündete am 26.06.2012 sein Urteil, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstoßen würde. Der über acht Jahre andauernde Weg durch die Instanzen hat sich somit für den Beschwerdeführer gelohnt und hoffentlich auch für alle in ähnlicher Situation.

 
Hintergrundinformation zu Straßenhunden in Rumänien Drucken E-Mail
Marie-Luise Strewe, Stellv. Vorsitzende

In den letzten zehn Jahren wurden in Rumänien entgegen bestehender Tier­schutzgesetze Hunderttausende von Straßenhunden getötet. Viele Hunde wurden (und werden) in illegalen Vernichtungsaktionen gejagt, gequält, totgeschlagen, erstochen, strangu­liert, über die Straßen geschleift und wie Müll entsorgt.

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Positive Nachrichten aus dem Ausland Drucken E-Mail

Ingeborg Livaditis, Vorsitzende

„Tierschutzerklärung" von Kanadas Regierung unterzeichnet

Ende letzten Jahres konn­te die glo­bal agierende Tierschutzdachorgani­sation WSPA einen großen Erfolg in Kanada er­zielen. Endlich haben die Abgeord­neten al­ler Parteien des kana­di­schen Parla­ments den Antrag, wo­nach die ka­nadische Regierung die Entwick­lung der „Weltweiten Tier­schutzer­klärung" unterstützen soll, am 06.11.2009 einstim­mig an­ge­nommen. Dabei gilt Kanadas Re­gie­rung nicht gerade als tierfreund­lich, man den­ke nur an die Robben­jagd, die sie mit allen Mitteln ver­teidigt. Mehr als 75.000 Kanadier hatten die Peti­tion unterstützt und über 25.000 persönliche Briefe an ihre Abgeord­neten versandt. Die Details der Erklärung wer­den von Ländern mit Schlüsselfunk­tionen in diesem und im nächs­ten Jahr ausgearbeitet und verhan­delt.

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Der Walfang bleibt verboten Drucken E-Mail

Ingeborg Livaditis, Vorsitzende

Große Erleichterung herrschte bei den Tier- und Umweltschützern, als nach der Tagung der Internationa­len Walfangkommission (IWC) am 23.06.2010 verkündet wurde, dass der kommerzielle Fang von Groß­walen verboten bleibt. Zwei Tage lang hatten die 88 Länder des IWC in Marokko hinter verschlossenen Türen mit ei­nem Entwurf gerun­gen, der Japan, Island und Norwegen feste Fang­quoten für zehn Jahre erlauben soll­te. Der Handel mit Walfleisch aber sollte verboten bleiben.

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