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In Ba-Wü

Tierschutzvereine gründen gemeinsames Büro zur Umsetzung der Tierschutzverbandsklage in Baden-Württemberg

Der erste Meilenstein ist gelegt - am Samstag trafen sich 8 Tierschutzvereine in Stuttgart, unterzeichneten eine gemeinsame Satzung und schafften in der Gründungsversammlung des Vereins „Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V." die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung des TierSchMVG.

Bereits im Mai diesen Jahres wurde das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) im baden-württembergischen Landtag verabschiedet.

Mit dem Verein „Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V." wird jetzt eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um die Tierschutz-Verbandsklage in BaWü auch umsetzen zu können.

Dazu trafen sich am vergangenen Samstag acht Tierschutzvereine, von denen voraussichtlich fünf auch den Antrag auf Klageberechtigung stellen werden, in Stuttgart zur Gründungsversammlung des Vereins „Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V." und verabschiedeten einstimmig die gemeinsame Satzung.

Gründungsmitglieder sind „Ärzte gegen Tierversuche e.V.", der „Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.", der „Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V.", „Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V.", „PETA Deutschland e.V." und die Tierschutzvereine Heidenheim, Karlsruhe und Wangen. Mit dem neuen Verein wurden die organisatorischen Voraussetzungen für das Gemeinsame Büro geschaffen. Jeweils einstimmig wurden Herbert Lawo (Landestierschutzverband) zum 1. Vorsitzenden, Torsten Schmidt (bmt) zum 2. Vorsitzenden, Stefan Hitzler (Landestierschutzverband) zum Schatzmeister und Dr. Tanja Breining (Menschen für Tierrechte) zur Schriftführerin gewählt. Sie wurden beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Verein seine Tätigkeit aufnehmen kann.


„Der erste wichtige Schritt ist hiermit getan", sind sich die Gründungsmitglieder einig, „jetzt kann das offizielle Anerkennungsverfahren folgen". Die Anwesenden waren sich darüber einig, das gemeinsame Büro in der Landeshauptstadt einzurichten und die dazu notwendigen Schritte zügig einzuleiten. Erklärtes Ziel aller ordentlichen Vereinsmitglieder und Fördermitglieder ist, die neuen Möglichkeiten des TierSchMVG zeitnah nutzen zu können.

Das gesetzlich vorgeschriebene gemeinsame Büro hat die Aufgabe, im Auftrag der nach dem TierSchMVG anerkannten Tierschutzvereine die nach dem neuen Gesetz bekanntzugebenden Informationen und Verwaltungsakte entgegenzunehmen und diese unverzüglich an die Mitglieder weiterzuleiten. Im Weiteren bündelt das gemeinsame Büro dann die Stellungnahmen der Mitglieder und leitet sie fristgerecht an die zuständige Behörde weiter. Durch die so geschaffene einzige Anlaufstelle soll überflüssiger Mehraufwand für die Behörden vermieden werden.

Hintergrund
Durch die Verabschiedung des TierSchMVG im Mai 2015 wurde ein für Tierschützer wichtiger Punkt des Koalitionsvertrags der grün-roten Landesregierung umgesetzt. Bisher klaffte eine große Lücke zwischen dem rechtlichen Vorgaben zum Tierschutz und deren Umsetzung. Denn obwohl der Tierschutz schon lange sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung fest verankert ist und es ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz gibt, war es Tierschützern bei Verstößen gegen bestehendes Tierschutzrecht bisher nicht möglich diese Tierschutzstandards notfalls auch vor Gericht einzufordern. Ganz im Gegensatz zu Tierhaltern, die ihre höchsteigenen Interessen - auch gegen den Tierschutz - jederzeit einklagen konnten.

Die Tierschutz-Verbandsklage schafft jetzt einen gewissen Ausgleich und ist ein zentrales Element zur Umsetzung der Staatsziele zum Tierschutz in Grundgesetz und Landesverfassung. Zweck des neuen TierSchMVG ist zum einen, anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung in bestimmten Verwaltungsverfahren zu ermöglichen (z.B. bei Genehmigungsverfahren von großen Nutztierställen) zum anderen sollen den anerkannten Tierschutzvereine künftig auch Überprüfungsmöglichkeiten durch Gerichte eröffnet werden, wenn bspw. bei behördlichen Entscheidungen bestehendes Tierschutzrecht nicht umgesetzt wird.

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