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Pressemitteilungen

Ponykarussell auf der Mannheimer Maimess

2024-05-15 15:54

Trotz beschlossenem Verbot ab 2024

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg schreibt Brief an den Fachbereichsleiter des Gemeinderats

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg wurden Bilder von enttäuschten Bürger*innen zugesendet, welche wieder ein Ponykarussell auf der Mannheimer Maimess vorfanden. Auch MfT BW findet es enttäuschend, dass der Beschluss des Hauptausschusses des Mannheimer Gemeinderates aus der Sitzung vom Dezember 2022, das Ponyreiten auf kommunalen Flächen ab 2024 zu untersagen, nicht umgesetzt wurde. Im Dezember 2022 hatte der Mannheimer Gemeinderat in seiner Sitzung mehrheitlich dem Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei und der Tierschutzpartei zugestimmt, ab 2024 keine Ponykarussells mehr auf kommunalen Flächen zuzulassen. Nun soll es rechtliche Bedenken geben, ob dieser Beschluss durchgesetzt werden kann. Es gibt aber zahlreiche Städte in Deutschland, die einen identischen politischen Beschluss bereits umgesetzt haben. So zum Beispiel München, Düsseldorf, Mainz, Konstanz, Duisburg, Coburg, Dachau, Zwickau und Ludwigshafen.

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Sigmaringen: Stadt setzt Klebepaste zur Taubenvergrämung ein

2024-05-15 15:44

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg schreibt Brief an Bürgermeister Marcus Ehm (CDU)

Aus der Presse und verschiedenen Netzwerken erfuhr Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg, das in der Stadt Sigmaringen Klebepaste zur Vergrämung von Stadttauben eingesetzt wurde. Es handelt sich dabei um die Paste ,,Take off Vogelfrei“. Der Bürgermeister nahm zunächst Stellung und gab an, dass die Paste mit Quarzsand abgedeckt wurde und damit keine klebende Wirkung für die Tiere bestehen würde. Die Krallen von Vögeln durchdringen solch eine Quarzsandschicht aber und beim Putzen kann die Paste überall hingelangen. Das kann zu qualvollem Ersticken durch Verklebungen im Rachenbereich führen oder zu einem Verhungern. Und das nicht nur bei den Tieren, die direkt mit der Paste in Berührung kommen, sondern bei allen, die in der Nahrungskette vorkommen. Eine Katze, die einen verklebten Vogel frisst, kann genauso ersticken. Solch eine Paste sollte daher nicht in die Umwelt eingebracht werden.

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Grundsatzurteil des VGH BW: Derzeitige konventionelle Putenhaltung rechtswidrig – Menschen für Tierrechte BW kämpfte 7 Jahre lang

2024-04-24 13:06

Das dieser Tage zugestellte Urteil des VGH BW wird zu weitreichenden Änderungen der seit Jahrzehnten betriebenen konventionellen Putenhaltung führen. Es ist der VGH selbst, der die bundesweite Bedeutung herausstellt, indem er aus diesem Grund den Streitwert der Erstinstanz (Verwaltungsgericht Stuttgart) von 15000 Euro auf 30000 Euro verdoppelt hat. 

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