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MITMACHAKTION: EU-Tierschutz-Gesetzgebung

2021-12-07 12:09

Die EU-Kommission hat nun die nächste Etappe ihrer öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tierschutz-Gesetzgebung veröffentlicht. Diesmal gibt es einen relativ kurzen Fragebogen und nur ein kleines, nicht-obligatorisches Feld für Freitext (5000 Zeichen).

Wie schon bei der letzten Konsultation gilt auch hier: Es ist unheimlich wichtig, dass sich möglichst viele Organisationen und Bürger:innen für eine strengere Gesetzgebung einsetzen und höhere Standards fordern, besonders, da die Stimme der Industrie in diesem Prozess sehr laut ist.

Es gibt auch eine Frage nach der Übergangsfrist zum Ausstieg aus der Käfighaltung für verschiedene Tierarten (5, 10 oder 15 Jahre).

Außerdem gibt es Fragen, wie ob Tiertransporte ins Ausland, Schnabelkürzungen und das Schwanzkürzen verboten werden sollten.

Wir wissen, das ist uns alles noch viel zu wenig. Doch diese Eingriffe bedeuten extremes Leid für die Tiere, da sie eigentlich auch immer ohne Betäubung durchgeführt werden. Auch würde die Abschaffung dieser Verstümmelungen, Transporte und Käfige weitreichende Folgen haben. Diese Masse an Tieren könnte dann nicht mehr gehalten werden. Da die EU hier so direkt nach der Meinung der Bürger:innen fragt, sollten wir rausholen, was für die Tiere an Verbesserungen drin ist.

Denn parallel ist die Industrie aktiv und spricht sich natürlich für die Erhaltung der Verstümmelungen, Auslandstransporte und möglichst lange Übergangsfristen aus.

Helfen Sie uns das Leid zu mindern und machen Sie mit: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12950-Animal-welfare-revision-of-EU-legislation/public-consultation_de?fbclid=IwAR2BpjztVLwTPX6q9UknrrQCTd3zXhKyrVfTWLKBSPrHhmRJIuGlojQDkuw

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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