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Pressemitteilung: Tierversuche und die wissenschaftliche Diskussion

2017-04-25 01:00

Am vergangenen Samstag gingen deutschlandweit mehrere Tausend Menschen auf die Straße um ein Zeichen gegen Populismus und für eine faktenbasierte Diskussion und Entscheidungsfindung in der Politik zu setzen. Der Landesverband Menschen für Tierrechte begrüßt diese Bewegung und fordert am heutigen internationalen Aktionstag zur Abschaffung der Tierversuche einen offenen und faktenbasierten Diskurs seitens der Wissenschaft.

Angesichts der Bezeichnung eines postfaktischen Zeitalters, sogenannten "alternativen Fakten" und "Fake News" ist es besonders wichtig, den Wert von fundierten Argumenten und einer offenen Gesprächskultur zu betonen. Gerade die naturwissenschaftliche Forschung hat sich zur Aufgabe gemacht, Hypothesen objektiv zu testen, Daten unvoreingenommen zu bewerten, um letztlich Aussagen und Fakten zu gewinnen und diese in einem kritischen Diskurs zu betrachten.

Dennoch gibt es auch heute noch eine Forschungsmethode, welche ihr Versagen bereits mehr als ausreichend unter Beweis gestellt haben sollte. Die Erforschung von Krankheiten an nichtmenschlichen Lebewesen ist neben der Giftigkeitsprüfung das größte Gebiet des Tierversuchs. Entgegen zahlreicher Studien, welche die fehlende Übertragbarkeit vom künstlich kranken Tier auf den menschlichen Patienten oder von einer vergifteten Tierart auf eine andere belegen, fehlt bis heute ein öffentlicher, faktenbasierter Diskurs darüber. Auch heute noch wird die Qualität der Forschungsmethode Tierversuch nicht konsequent in Frage gestellt. Statt den Status Quo kritisch zu beleuchten wird häufig untersucht, wie weit entwickelt tierversuchsfreie Methoden sind. "Wenngleich der Fortschritt von tierversuchsfreien Forschungsmethoden wichtig ist, weichen damit die Verantwortlichen der eigentlichen Fragestellung aus, ob der Tierversuch hält, was er verspricht" erklärt der Neurobiologe Christian Ott.

Dabei sollte gerade in der Wissenschaft die evidenzbasierte Prüfung einer Methode oberste Priorität haben. Doch bei den Tierversuchen der Giftigkeitsprüfung war einfach angenommen worden, dass die Ergebnisse übertragbar wären. Die ersten Studien, ob diese Annahme gerechtfertigt sei, fanden sich erst mehrere Jahrzehnte nach Implementierung der Tierversuche. Diese Studien zeichnen ein erschreckendes Bild. Die Vorhersagekraft, ob eine Substanz auch für den Menschen giftig sein wird, ist sowohl bei Ratten, als auch bei Hunden oder Affen alles andere als zuverlässig. Werden Tierversuche in der Giftigkeitsprüfung erneut durchgeführt, kommen sie nur in ca. 70 Prozent der Fälle zum gleichen Ergebnis wie beim ersten Mal.

"Tierversuche sind auch heute noch ein großer Bestandteil von biomedizinischer Forschung. Dabei weisen immer mehr Studien darauf hin, dass die Forschungsmethode unzuverlässig ist" kommentiert die Vorsitzende des Vereins Ira Belzer.

Studien über den Beitrag von Tierversuchen für medizinischen Fortschritt kommen zu noch dramatischeren Ergebnissen. Weniger als ein Prozent der Tierversuchsergebnisse ließen sich beim Menschen bestätigen.

Der Verein MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg fordert im Licht von solchen Ergebnissen, dass die Verantwortlichen von Tierversuchen nicht länger einer kritischen Diskussion aus dem Weg gehen dürfen. "Gerade die Wissenschaft sollte sich der Bedeutung von methodischer Kritik bewusst sein und die Diskussion um Tierversuche nicht einfach auf eine ethische Betrachtung begrenzen" fügt Christian Ott hinzu.

 

Pressekontakt:
MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V.
Christian Ott
Tel.: 07344 -1669 225
Handy: 0157-7886 3929
Mail: ott@tierrechte-bw.de

 

Studien:

  • Bailey J. et al.: Predicting human drug toxicity and safety via animal tests: can any one species predict drug toxicity in any other, and do monkeys help?, Altern Lab Anim. 2015 Dec;43(6):393-403.
  • Lindl T et al.: Animal experiments in biomedical research. An evaluation of the clinical relevance of approved animal experimental projects, ALTEX. 2005;22(3):143-51.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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