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Update - Kastenstände abschaffen

2020-07-06 11:43

Update 3. Juli 2020

Die Bundesratsentscheidung über die Kastenstandhaltung von Sauen

Der Bundesrat hat entschieden: Der Kastenstand bleibt für mindestens acht weitere Jahre erlaubt.
Damit wurde das Leid von Millionen Schweinen um viele weitere Jahre besiegelt.

Trotz monatelangen Drucks auf Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien zeichnete sich bereits im Vorfeld ab, dass einem Kompromiss zugestimmt werden würde, der die Sauen-Käfige noch lange erlauben würde.

Trotz Verschlechterungsverbot im Tierschutz

Im Vorjahr hatte Ministerin Klöckner einen Entwurf vorgelegt, der vorsah, dass Millionen Sauen in Deutschland weitere 15 Jahre rund die Hälfte ihres Lebens in den engen Metallkäfigen fristen müssen. Der bereits seit 28 Jahren bestehende Vorschrift, dass die Sauen zumindest ihre Beine in Seitenlage ungehindert ausstrecken können müssen, ohne an ein Hindernis zu stoßen, wird in vielen Betrieben schlichtweg nicht eingehalten. Um diese illegale Praxis zu legalisieren, wollte Klöckner die Passage aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung streichen.

Nach der Übergangszeit von 15 Jahren sollten die Kastenstände dann etwas verbreitert und der Aufenthalt der Tiere darin verkürzt werden. Dieser Entwurf traf auf viel Widerstand und so wurde die Abstimmung immer wieder vertagt. Zumal im Tierschutz das Verschlechterungsverbot gilt.

Kompromiss auf Kosten der Tiere

Der heute verabschiedete Kompromiss sieht keinen „Systemwechsel“ in der Tierhaltung vor.

Vorgesehen ist eine Übergangsfrist von bis zu acht Jahren, danach sieht der Kompromiss eine Gruppenhaltung von Sauen weitgehend ohne Fixierung vor. Von dieser Regelung betroffen ist jedoch nur der sogenannte Deckbereich.

Im sogenannten Abferkelbereich, wo die Mutterschweine ihre Kinder zur Welt bringen und säugen, sieht es für die Tiere noch schlechter aus. Hier hat sich die von Klöckner vorgelegte Übergangsfrist von 15 Jahren durchgesetzt. Danach verkürzt sich lediglich die Zeit, die die Schweinemütter im sogenannten Ferkelschutzkorb fixiert werden dürfen, auf  fünf Tage.
Für die Käfige gilt eine Mindestgröße von 6,5 Quadratmeter.

Auch was das Ausstrecken der Beine in Seitenlage betrifft, verschlechtert sich die Situation für die Tiere. Die Vorschrift besagt lediglich, dass die Tiere in Seitenlage nicht an „bauliche Hindernisse“ stoßen dürfen. Dabei stellen die größten Hindernisse häufig die Sauen in den Nachbarkäfigen dar, die durch diese Formulierung ausgenommen sind. Denn die Tiere liegen dicht an dicht.

Normenkontrollverfahren

Das Land Berlin hat bereits vor der Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) eine Normenkontrollklage eingereicht, über die das Bundesverfassungsgericht im kommenden Jahr entscheiden wird. Das Land Berlin sieht in der Verordnung die Grundbedürfnisse der Tiere durch die Tierhalterinnen und Tierhalter eingeschränkt und somit einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ungeachtet der heutigen Bundesratsentscheidung wird das Land an dieser Klage festhalten.

Es besteht daher weiterhin eine Chance, dass die Käfighaltung auch für Schweinemütter irgendwann der Vergangenheit angehören wird.

Hier können Sie sich über den Verlauf unserer Kampagne "Kastenstände abschaffen: Lasst die Sau raus!" informieren.

 

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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