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Pressemitteilungen

Rottenburg: Ampelaktion und Mahnwache am 30. März - Ostern ohne Tierleid!

2024-03-31 14:20

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg veranstaltet Mahnwache vor den mobilen Hühnerställen des Hofgut Martinsberg und Ampelaktion in der Stadt

Ostern ohne Tierleid! Gerade an Feiertagen wie Ostern konsumieren viele Menschen Fische, Hühner, Lämmer, Hasen und Eier. Unabhängig davon, wie die Tiere zuvor ausgebeutet wurden, bleibt das grundlegende Problem bestehen: Der Wert des Lebens der Tiere wird lediglich anhand ihrer ökonomischen Verwertbarkeit gemessen. Ihr Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit wird dabei ignoriert. Tiere sind keine Ware, keine Lebensmittel und kein "Nutzvieh", sondern individuelle Lebewesen mit eigenen Interessen und Bedürfnissen.

 

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Reutlingen: Tauben und Küken hinter Netz eingeschlossen - Erneuter nicht tierschutzkonformer Vergrämungsversuch in der Brücke ,,Unter den Linden”

2024-03-26 13:04

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg dokumentiert Situation vor Ort und schaltet Veterinäramt und Polizei ein

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg beschäftigt sich bereits seit mehreren Monaten mit dem Wunsch der Stadt Reutlingen, die Stadttauben unter der Brücke ,,Unter den Linden” zu vergrämen. Es gab bereits einen Vergrämungsversuch in 2023, bei welchem Küken hinter einem Netz eingeschlossen wurden und dieses daraufhin entfernt werden musste. Trotz aller Hinweise, wie eine tierschutzkonforme Umsiedlung stattfinden kann, ist nun wieder ein Netz an der Brücke angebracht. Und wieder sind Tauben und Küken eingeschlossen. MfT BW hat die Situation vor Ort dokumentiert.

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Erfolg für Puten-Klage

2024-03-13 12:09

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Veterinäramt in Schwäbisch-Hall verpflichtet, neu über die Beschwerde der Tierschutzorganisation Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. gegen eine Putenmast zu entscheiden. Dabei muss das Amt die Rechtsauffassung des Gerichts beachten. Das ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz. Denn das Veterinäramt hatte den Mastbetrieb zuvor als »gute Putenhaltung« dargestellt. Diese Auffassung teilt das Gericht offenbar nicht. Die Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen veröffentlicht. Deshalb ist noch unklar, was genau das Gericht an der Putenmast für unvereinbar mit geltendem Recht hält.

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