Die REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie soll den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen, verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU erhöhen. Die Verordnung schreibt vor, dass alle neue Chemikalien, aber auch solche, die schon seit Jahren auf dem Markt sind, auf ihre Giftigkeit zu testen sind. Wissenschaftler und Behörden rechnen damit, dass insgesamt über 100 000 Stoffe, die weltweit verwendet werden, geprüft werden müssen – viele davon an Tieren. Es wird geschätzt, dass für REACH 8 bis 54 Millionen Tiere ihr Leben in qualvollen Versuchen lassen müssen.
Die Berliner Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsverfahren zum Tierversuch ZEBET, die Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) wie auch die EFSA (European Food Savety Authority) fordern deshalb, die Zahl der "Versuchtiere" durch verschiedene Strategien zu reduzieren. So sollen beispielsweise Tests auf fruchtschädigende Wirkungen nicht an mehreren, sondern nur an einer Generation von "Versuchstieren" geprüft werden. Mit dieser Maßnahme können z.B. pro Substanz 1.400 Ratten vor dem Tierversuch gerettet. Statt eine Substanz an mehreren Tierarten zu testen, soll außerdem nur eine Tierart verwendet werden. Ergänzend sollen Computermodelle, physiko-chemischen Daten und Humandaten genutzt werden.
Eine der wichtigsten Forderungen der Tierschutzseite, war es, eine 45-Tage-Kommentierungsphase in die REACH-Verordnung aufzunehmen. Damit soll vermieden werden, dass Substanzen, die bereits in der Vergangenheit geprüft wurden, erneut an Tieren getestet werden. Hersteller von Stoffen, die in großen Mengen produziert werden, müssen deshalb Testvorschläge erarbeiten und bei der Chemikalienbehörde ECHA (European Chemicals Agency) in Helsinki, die für die Durchführung von REACH zuständig ist, einreichen. Experten der Tierversuchsgegnerverbände können innerhalb dieser 45 Tage prüfen, ob die geforderten Daten bereits vorhanden sind oder ob andere Gründe vorliegen, auf die Durchführung der Tests zu verzichten.
Quellen
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Lahl, Uwe: Strategie zur Minimierung von Tierversuchen unter REACH: http://bzl.info/de/sites/default/files/lahl_stoffrecht2005.pdf
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